Auswirkungen einer Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung am Beispiel Nordrhein-Westfalen: Vorschlag der Besonderen Ausgleichsregelung mit Erneuerbaren Energien (BesAr-EE)

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 63ff. EEG 2014 können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen und Schienenbahnen einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Im Rahmen der Diskussion um die gestiegenen Befreiungssummen und im Zuge der Eröffnung eines EU-Beihilfeverfahrens im Jahr 2013 erstellten DIW, FÖS und Arepo einen Vorschlag zur Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung.

Dies ist die Zusammenfassung des Kurzgutachtens für das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.