PROJEKTHINTERGRUND
Die CO₂-Bepreisung im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS) fördert Investitionen in klimafreundliche Technologien, führt aber auch durch erhöhte Strompreise zu höheren Produktionskosten und Wettbewerbsnachteilen der EU-Industrie. Energieintensive Branchen wie Stahl und Chemie riskieren „Carbon Leakage“, da sie ihre Produktion in Regionen mit weniger strengen Auflagen verlagern könnten. Artikel 10a Absatz 6 der Richtlinie 2003/87/EG bestimmt, dass EU-Mitgliedstaaten unter Einhaltung der europäischen Beihilfevorschriften finanzielle Unterstützungen für besonders gefährdete Sektoren gewähren können. Der zweite Interimsberichts für die Europäische Kommission soll eine Zwischenevaluierung der Strompreiskompensation für den Zeitraum 2021-2024/2025 nach Vorgaben der EU-Kommission sowie der Bundeshaushaltsordnung (BHO) enthalten.
AUFGABEN
Als Unterauftragnehmerin ist Arepo federführend für die Durchführung und Auswertung einer Online-Befragung von Beihilfeempfängern sowie von Leitfaden-gestützten Interviews von Beihilfeempfängern und Expert*innen zuständig. Damit wird eine Datengrundlage zur Durchführung der Erfolgskontrolle nach BHO-Vorgaben geschaffen, welche die drei Aspekte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle umfasst und welche ebenfalls federführend von Arepo durchgeführt wird.