Vorschlag für die zukünftige Ausgestaltung der Ausnahmen für die Industrie bei der EEG-Umlage

Projekthintergrund

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 wurden Ausnahmen und Entlastungen von der EEG‐Umlage als reduzierter Betrag für bestimmte stromintensive Unternehmen und für Schienenbahnen gewährt (Besondere Ausgleichsregelung „BesAR“ nach §§ 40 ff. EEG). Für das Projekt kooperierte Arepo mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) sowie dem Lehrstuhl für Steuerrecht und Öffentliches Recht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Aufgaben

Die Autor*innen der Studie arbeiteten aufbauend auf früheren Arbeiten für das Bundesfinanzministerium, Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz und das Umweltbundesamt Optionen zur zielgenaueren Ausgestaltung von Vergünstigungen aus. Außerdem erstellten sie einen Reformvorschlag, der auf den im Jahr 2012 veröffentlichten Leitlinien der EU-Kommission zur Kompensation von Strompreisanstiegen durch den Emissionshandel beruhte.